23 April 2026, 19:00 - 20:00Traditionell steht der 23. April in jedem Jahr ganz im Zeichen des Bieres. Denn am 23. April 1516 wurde das Reinheitsgebot für Bier verkündet. Seitdem gehört in unser Bier nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe.
Dies nehme ich zum Anlass um das wir uns heute an diesem Ort treffen, an dem seit 1885 nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wird.
Bei den letzten beiden events zum Tag des Deutschen Bieres habt ihr etwas über die Geschichte und die Farbe des Bieres gelernt.
Diesmal geht es nur unms Geld - wir beschäftigen uns mit der Biersteuer, dafür gibt natürlich eine gesetzliche Grundlage, dass Biersteuergesetz (BierStG).
In Bayern wurden die seit dem Mittelalter bestehenden Abgaben auf Bier seit 1806 in einheitlicher Form von den Brauereien erhoben. 1870 sicherten sich das Königreich Bayern, das Königreich Württemberg und das Großherzogtum Baden die lukrative Biersteuer als Reservatrecht. In den folgenden Jahrzehnten nahm die Bedeutung der Biersteuer für den jeweiligen Staatshaushalten immer weiter zu. 1913 belief sich der Anteil der Biersteuer an den gesamten Staatssteuern Bayerns auf 35,8 % (52,1 Mio. Mark).
Im Gefolge des Reichsbiersteuergesetzes vom 26. Juli 1918 wurden die letzten obrigkeitlichen Braumonopole abgeschafft.
Der Stammwürzegehalt bezeichnet den Anteil der aus dem Malz gelösten Stoffe in der noch unvergorenen Würze. Das sind vor allem der Malzzucker, daneben aber auch Eiweiß, Vitamine, Mineralien und Aromastoffe. Bei der Gärung wird daraus mithilfe der Hefe rund ein Drittel Alkohol, ein Drittel Kohlensäure und ein Drittel Restextrakt. Je höher der Stammwürzegehalt, desto stärker also das Bier. Die meisten Biere in Deutschland sind Vollbiere mit einer Stammwürze zwischen 11 und 16 Grad Plato. Der Alkoholgehalt liegt dann zwischen 4,5 und 5,5 Volumenprozent.
Grad Plato bestimmt dabei die Dichte der gekochten und gefilterten Würze in Zuckerspindelgraden, d.h. den Zuckergehalt der Würze. Die Bezeichnung geht auf den Physiker Dr. F. Plato zurück.
Im Biersteuerrecht ist Grad Plato der Stammwürzegehalt in Gramm je 100 Gramm Bier. Dabei wird vom Extraktgehalt (Gehalt an nicht flüchtigen gelösten Stoffen) sowie dem Alkoholgehalt des genussfertigen Bieres auf die unvergorene Würze zurückgerechnet.
Dies wird mithilfe der sogenannten Großen Ballingschen Formel bewerkstelligt.Der Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 Euro je Grad Plato. Das bedeutet 4,75 Cent für ein 0,5 Liter-Glas oder 9,5 Cent je Maß.
Genug der Theorie - auf ein schönes event!
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