Bekanntmachung Nr. V-2026/09-05/§0815-ZUSPÄT
Amt für koordinierte Unpünktlichkeit und verspätete Angelegenheiten
Betreff: Verpflichtende freiwillige Teilnahme am Verspäte-Dich-Tag-Geocaching-Event
Sehr geehrte Bürgerinnen, Bürger, Geocacherinnen, Geocacher
und sonstige Zeitreisende,gemäß § 5 Absatz 9 der Verordnung zur Entschleunigung des Alltags wird hiermit bekannt gegeben, dass am 5. September der bundesweit anerkannte Verspäte-Dich-Tag begangen wird.
Aus diesem Anlass findet ein offizielles Geocaching-Event mit dem Arbeitstitel „Wer zu spät kommt, hat alles richtig gemacht“ statt.
Veranstaltungsdaten
Beginn: offiziell um 17.00 Uhr
Tatsächlicher Beginn: Gegenstand laufender Ermittlungen
Ende: sobald alle da sind oder niemand mehr weiß, wann es angefangen hat
Ort: siehe Koordinaten (unter Vorbehalt zeitlicher Verschiebungen)
Teilnahmebestimmungen
- Pünktliches Erscheinen ist grundsätzlich unerwünscht.
- Eine Verspätung von bis zu 15 Minuten gilt als höfliche Zurückhaltung.
- Verspätungen von mehr als 30 Minuten werden mit besonderer Anerkennung gewürdigt.
- Wer zu früh erscheint, hat die Wartezeit eigenverantwortlich zu organisieren.
- Das Mitbringen einer kreativen Ausrede wird ausdrücklich empfohlen.
Beispiele für zulässige Begründungen für verspätetes Erscheinen
- „Mein GPS befand sich im Behördenmodus.“
- „Ich habe versehentlich die Sommerzeit beantragt.“
- „Mein Cachemobil musste erst einen Antrag auf Abfahrt stellen.“
- „Ich habe die Koordinaten fristgerecht verlegt.“
- „Ich war pünktlich, die Uhr nicht.“
Hinweise zum Ablauf
Während der Veranstaltung werden folgende Verwaltungsakte durchgeführt:
- Austausch von Cachergeschichten
- Diskussion über mysteriöse Mysterys
- Ordnungsgemäßer Eintrag ins Logbuch
- Gemütliches Herumstehen mit fachlichem Kopfnicken
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Einladung kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss jedoch verspätet eingehen und in achtfacher Ausführung zusammen mit einem vollständig ausgefüllten Formular B-LATE-69 beim Sachgebiet „Chronische Verzögerungen“ eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit sechs bis acht Monate.
Im Auftrag der Behörde für Zeitmanagement und koordinierte Verspätungen
Abteilung VII – Zuspätkommen und Ausredenwesen
Dr. Dipl.-Ing. Horst-Dieter Zeitverlust